Die Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorgänge innerhalb der Notarkanzlei erfolgt so schnell wie möglich. Der Umfang des Besprechungs- bzw. Bearbeitungstermins wird an der Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Geschäftsvorgangs ausgerichtet. Für den daran anschließenden Prozess der Beurkundung und Abwicklung der Geschäftsvorgänge ist ein ausreichender Zeitbedarf einzuplanen. Insbesondere unter Einbeziehung externer Institutionen und Unternehmen sowie bei Übersendung von Ausfertigungen oder Abschriften der jeweiligen Urkunden oder Verträge.
Die Einholung der für den Vollzug des jeweiligen Geschäfts erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen oder das Stellen erforderlicher Anträge bei Gerichten oder Behörden geschieht durch die Notar kanzlei. Die Korrespondenzen mit etwa beteiligten Banken, Steuerberatern oder Rechtsanwälten können nach Absprache von uns für Sie übernehmen werden.
Normalerweise sind im laufenden Bearbeitungsprozess keine Rückfragen notwendig. Sollten Sie dennoch ein Anliegen haben, gibt Ihnen die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner der Notarkanzlei Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsfortschritt.