Familie, Ehe und auch Kinder stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Deshalb sind familienrechtliche Angelegenheiten, dazu gehören Ehe, Partner schaft, Familie und Verwandtschaft, insbesondere im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Regelungen betreffen u.a. Bereiche wie Güterrecht, Unterhalt, Betreuung und Versorgung.
Mit Eheschließung treten automatisch eine Reihe von rechtlichen Regelungen in Kraft, die das gemeinsame Zusammenleben berühren. Diese Bestimmungen beantworten Fragen zur Zuordnung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder des Güterstandes. So leben nach Eheschließung alle verheirateten Paar in einer Zugewinngemeinschaft.
Für die meisten Paare passen diese die Ehe betreffenden gesetzlichen Regelungen. Jedoch können mit einem Ehevertrag weitere individuelle Wünschen und Bedürfnisse der Eheleute hinzugefügt oder abweichend entschieden werden.
Die Beurkundung dieser Verträge durch einen Notar ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
In diesem Zusammenhang zeigt die Erfahrung, dass Partner, die sich vorsorglich mit dem Abschluss eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrages beschäftigt haben, im Fall der Trennung zu einem fairen Übereinkommen finden können.
Zudem werden Regelungen schneller entschieden, da Vereinbarungen zum Güterstand, dem Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich oder zu Fragen des Unter halts vor besprochen sind. Ehevertragliche Vereinbarungen können auch nach der Eheschließung getroffen werden.
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