NOTARIN
Daniela Nowak
 


FAMILIE


Familie, Ehe und auch Kinder stehen unter beson­derem Schutz des Grund­gesetzes. Deshalb sind familien­recht­liche Angelegen­heiten, dazu gehören Ehe, Partner schaft, Familie und Verwandtschaft, insbeson­dere im Vierten Buch des Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) geregelt. Diese Rege­lungen betreffen u.a. Bereiche wie Güter­recht, Unter­halt, Betreu­ung und Versor­gung.


Mit Eheschließung treten automatisch eine Reihe von rechtlichen Regelungen in Kraft, die das  gemeinsame Zusammenleben berühren. Diese Bestim­mungen beant­worten Fragen zur Zuordnung des Vermögens im Falle einer Scheidung oder des Güter­standes. So leben nach Ehe­schließung alle verheira­teten Paar in einer Zugewinn­gemeinschaft.


Für die meisten Paare passen diese die Ehe betreffenden gesetzlichen Regelungen. Jedoch können mit einem Ehe­vertrag weitere indivi­duelle Wünschen und Bedürf­nisse der Eheleute hinzu­gefügt oder abweichend entschieden werden.

Die Beur­kundung dieser Verträge durch einen Notar ist vom Gesetz­geber vorge­schrieben.




In diesem Zusammen­hang zeigt die Erfahrung, dass Partner, die sich vorsorglich mit dem Abschluss eines Ehe- oder Lebens­partner­schafts­vertrages beschäftigt haben, im Fall der Trennung zu einem fairen Über­einkommen finden können.

Zudem werden Regelungen schneller entschieden, da Vereinbarungen zum Güterstand, dem Versorgungs­ausgleich, Zugewinn­ausgleich oder zu Fragen des Unter halts vor besprochen sind. Ehevertragliche Verein­barungen können auch nach der Eheschließung getroffen werden.


Kontaktierung Sie uns gern zur Beratung oder Beurkundung.

 
 
E-Mail
Anruf