NOTARIN
Daniela Nowak
 

UNTER­NEHMEN


Bereits bei der Gründung eines Unternehmens müssen vom Inhaber einer Vielzahl an Entscheidungen getroffen werden. Eine wichtige Frage betrifft die Wahl der opti­malen Rechtsform, bei der wir Sie mit unserem Wissen und Erfahrungen unterstützen können, denn daraus ergeben sich später die Rahmen­bedingungen für Haftung, Organisation und Geschäfts­führung. In diesem Zu­sam­men­hang werden von uns die notariellen Beglau­bigungen für die An­mel­dungen der ein­tragungs­pflichtigen Tatsachen beim Handels­register erstellt. Dazu gehört die Formulierung
der Anmeldung und die Überwachung der
Eintragung im Handelsregister.


Unsere Leistungen setzen sich fort bei der Führung Ihres Unternehmens. Ver­änderungen in den recht­lichen Verhält­nissen und wachs­tums- oder kapital­bedingte Bewegungen können dazu führen, dass die gewählte Rechts­form nicht mehr den Erwartungen entspricht.


Weitere Felder unter­nehmerischen Handels, bei denen wir beurkunden und beglaubigen sind beispiels­weise Unter­nehmens­um­wand­lungen, die Liquidation von Gesell­schaften, die Vorbereitung und Proto­kollierung von Haupt­ver­samm­lungen bzw. Gesell­schafter­ver­sammlungen bei Kapital­gesell­schaften, der Unter­nehmens­kauf oder die Errichtung von Gründungs­voll­machten für Kapital­gesell­schaften.


Schließlich muss zum Fort­bestand des Betriebes die Unternehmens­nach­folge geplant werden. Auch in diesem Schritt stehen wir Ihnen zur Seite, denn das Zusammen­spiel von Gesellschafts-, Erb- und Familien­recht stellen hohe Anforderungen an den recht­lichen Berater.


 
 
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