Bereits bei der Gründung eines Unternehmens müssen vom Inhaber einer Vielzahl an Entscheidungen getroffen werden. Eine wichtige Frage betrifft die Wahl der optimalen Rechtsform, bei der wir Sie mit unserem Wissen und Erfahrungen unterstützen können, denn daraus ergeben sich später die Rahmenbedingungen für Haftung, Organisation und Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang werden von uns die notariellen Beglaubigungen für die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister erstellt. Dazu gehört die Formulierung
der Anmeldung und die Überwachung der
Eintragung im Handelsregister.
Unsere Leistungen setzen sich fort bei der Führung Ihres Unternehmens. Veränderungen in den rechtlichen Verhältnissen und wachstums- oder kapitalbedingte Bewegungen können dazu führen, dass die gewählte Rechtsform nicht mehr den Erwartungen entspricht.
Weitere Felder unternehmerischen Handels, bei denen wir beurkunden und beglaubigen sind beispielsweise Unternehmensumwandlungen, die Liquidation von Gesellschaften, die Vorbereitung und Protokollierung von Hauptversammlungen bzw. Gesellschafterversammlungen bei Kapitalgesellschaften, der Unternehmenskauf oder die Errichtung von Gründungsvollmachten für Kapitalgesellschaften.
Schließlich muss zum Fortbestand des Betriebes die Unternehmensnachfolge geplant werden. Auch in diesem Schritt stehen wir Ihnen zur Seite, denn das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht stellen hohe Anforderungen an den rechtlichen Berater.