Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument von der Notarin erstellt. Die Vorgehensweise ist dabei sehr genau im Beurkundungsgesetz geregelt. Gesetzlich geregelt ist auch, für welche Rechtsfälle eine notarielle Urkunde erstellt werden muss.
Verträge über Grundstücke, Eigentumsübertragungen und Ehe- oder Erbverträge sind nur einige Beispiele. Da bei der Beurkundung der Inhalt von der Notarin gemeinsam mit Ihnen entworfen wird, ist die Beurkundung auch immer mit einer Beratung bzw. der inhaltlichen Erklärung verbunden. Somit ist sichergestellt, dass bei komplizierten und risikoreichen Geschäften alle Beteiligten wissen, was sie unterschreiben. Denn die notarielle Urkunde und deren Inhalt bindet die Beteiligten und besitzt eine hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden.
Zu unseren Aufgaben gehört auch der Vollzug des beurkundeten Rechtsgeschäfts, was sich beispielsweise bei einem Immobilienkaufvertrag durch die Eintragung der Erklärungen beim Grundbuchamt darstellt.
Neben der Beurkundung sind wir auch für notarielle Beglaubigungen zuständig, die insbesondere bei Eintragungen in öffentlichen Registern erforderlich sind. Weitere häufig benötigte Beglaubigungen sind die einer Unterschrift und Abschriften bzw. Fotokopien von Dokumenten. In beiden Fällen wird durch unsere Arbeit dem Empfänger bestätigt, dass Unterschrift oder Dokument von der Person stammen, die als Aussteller genannt ist.
Wir beraten Sie gern, welche Form der Beurkundung oder Beglaubigung für Ihr Anliegen erforderlich ist und übernehmen die dafür notwendigen Ausführungen.