NOTARIN
Daniela Nowak
 

URKUNDEN


Mit der notariellen Urkunde wird ein rechts­wirksames Dokument von der Notarin erstellt. Die Vorgehens­weise ist dabei sehr genau im Beur­kundungsgesetz geregelt. Gesetzlich geregelt ist auch, für welche Rechts­fälle eine notarielle Urkunde erstellt werden muss.


Verträge über Grund­stücke, Eigen­tums­über­tragungen und Ehe- oder Erb­verträge sind nur einige Beispiele. Da bei der Beurkundung der Inhalt von der Notarin gemeinsam mit Ihnen entworfen wird, ist die Beur­kundung auch immer mit einer Beratung bzw. der inhalt­lichen Erklärung verbunden. Somit ist sicher­gestellt, dass bei komplizierten und risiko­reichen Geschäften alle Beteiligten wissen, was sie unterschreiben. Denn die notarielle Urkunde und deren Inhalt bindet die Beteiligten und besitzt eine hohe Beweis­kraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden.


Zu unseren Aufgaben gehört auch der Voll­zug des beur­kundeten Rechts­geschäfts, was sich beispiels­weise bei einem Immobilien­kauf­vertrag durch die Eintragung der Erklärungen beim Grund­buch­amt darstellt.


Neben der Beurkundung sind wir auch für notarielle Beglau­bigungen zuständig, die ins­be­sondere bei Eintragungen in öffent­lichen Registern erforderlich sind. Weitere häufig benötigte Beglaubi­gungen sind die einer Unterschrift und Abschriften bzw. Foto­kopien von Dokumenten. In beiden Fällen wird durch unsere Arbeit dem Empfänger bestätigt, dass Unterschrift oder Dokument von der Person stammen, die als Aussteller genannt ist.


Wir beraten Sie gern, welche Form der Beur­kundung oder Beglau­bigung für Ihr Anliegen erforderlich ist und übernehmen die dafür notwendigen Ausführungen.


 
 
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