NOTARIN
Daniela Nowak
 

VERMÖGEN


Mit einem Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält und zusätzliche Verfügungen treffen. Dieses Recht sollte jeder nutzen und noch zu Leb­zeiten nach eigenen Vorstellung bestimmen, welche Personen oder Organi­sationen zu welchen Anteilen den Nach­lass erben sollen. Wenn Sie kein Testament errichtet haben, gilt die gesetz­liche Erb­folge, die nicht immer vorsieht, dass die oder der Über­lebende des Ehegatten automatisch Erbe wird.


Insbesondere bei der Errichtung von Testamenten durch einen Notar entstehen kaum zusätzliche Kosten. Das notarielle Testament bzw. der Erb­vertrag ersetzt den späteren Erb­schein, für dessen Antrag und Erteilung auch Kosten entstehen. Liegt jedoch ein notarielles Testament oder ein Erb­vertrag vor, kann damit der Erb­nachweis geführt werden und ein Erb­schein ist im Regel­fall nicht erforderlich.


Neben sicher formulierten Testamenten führen wir auch Beur­kundungen zu Vermögens­über­gängen zu Leb­zeiten durch. Schenkungen sind in vielen Fällen sinn­voll und können Pflicht­teils­ansprüche vermeiden und Erbschafts­­steuer sparen.


Im Erbrecht und bei Schenkungen können sich Sie zur Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung von folgenden Dokumenten an uns wenden, damit Ihrem letzten Willen zu optimaler und rechts­sicherer Geltung verholfen wird:


  • Testamenten und Erbverträgen
  • Erbscheinen, Nachlass- und Testaments­voll­strecker­zeugnissen
  • Erbausschlagungen, Erb­verzichts­verträge und Pflicht­teil­s­verzichts­verträge
  • Berichtigung von Grundbüchern und Handels­registern nach Erbfällen
  • Schenkungsverträge


 
 
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