Mit einem Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält und zusätzliche Verfügungen treffen. Dieses Recht sollte jeder nutzen und noch zu Lebzeiten nach eigenen Vorstellung bestimmen, welche Personen oder Organisationen zu welchen Anteilen den Nachlass erben sollen. Wenn Sie kein Testament errichtet haben, gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer vorsieht, dass die oder der Überlebende des Ehegatten automatisch Erbe wird.
Insbesondere bei der Errichtung von Testamenten durch einen Notar entstehen kaum zusätzliche Kosten. Das notarielle Testament bzw. der Erbvertrag ersetzt den späteren Erbschein, für dessen Antrag und Erteilung auch Kosten entstehen. Liegt jedoch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann damit der Erbnachweis geführt werden und ein Erbschein ist im Regelfall nicht erforderlich.
Neben sicher formulierten Testamenten führen wir auch Beurkundungen zu Vermögensübergängen zu Lebzeiten durch. Schenkungen sind in vielen Fällen sinnvoll und können Pflichtteilsansprüche vermeiden und Erbschaftssteuer sparen.
Im Erbrecht und bei Schenkungen können sich Sie zur Beratung, Beurkundung oder Beglaubigung von folgenden Dokumenten an uns wenden, damit Ihrem letzten Willen zu optimaler und rechtssicherer Geltung verholfen wird: