NOTARIN
Daniela Nowak
 

KOSTEN


Grundlage zur Berechnung der Notargebühren bzw. Ihrer Kosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), welches für jede Amtstätigkeit des Notars einen be­stimm­ten Gebührensatz vorsieht. Ausgehend von diesem Ge­büh­ren­satz, errechnen sich die Gesamt­kosten nach der vom Geschäfts­wert ab­hängigen Gebühren­staffel. Individuelle Gebühren-vereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Neben der ordnungsgemäße Gebührenerhebung werden Notare von den Landgerichten bzw. der Notarkasse auch auf die Kostenvollstreckung in regelmäßigen Geschäftsprüfungen kontrolliert.


Die Gebühren­ordnung stellt sicher, dass in allen Bundes­ländern für ein und die selbe Tätigkeit eines Notars, keine unterschiedlichen Kosten berechnet werden. Diese Gebühren­ordnung ist für ganz Deutschland einheitlich geregelt. Notarinnen und Notare sind daher verpflichtet, für dieselbe Tätigkeit die gleichen Gebühren zu berechnen.

Das Gebührensystem des GNotKG beinhaltet auch viele Tätigkeiten, die für die Notarin nicht kostendeckend sind, da es einen sozialen Wertgebührengedanken enthält. Diese Austarierung ist die Grundlage, dass jeder Bürger notarielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann und den Zugang zu notarieller Beratung ermöglicht.

Natürlich sind mit der Beauftragung der Notarin Kosten verbunden, die auf den ersten Blick hoch erscheinen. Andererseits haben notarielle Urkunden auch Vorteile, so ersetzt das notarielle Testament den erforderlichen Erbschein. Auf jedem Fall ist mit der Beauftragung der Notarin eine professionelle Beratung und eine öffentliche Urkunde mit besonderer Beweiskraft verbunden. Das beinhaltet auch die sichere Aufbewahrung, so dass keine wichtigen Verfügungen verloren gehen können.


Falls Sie eine Orientierung benötigen, finden Sie einen Gebühren­rechner auf der Seite der Bundes­not­ar­kammer (BNotK). Jedoch beachten Sie, dass die Gebühren­berechnung nur abstrakt vor­ge­nom­men werden kann. Abweichungen der Kosten von dieser Berechnung sind möglich. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Inhalt des geschlossenen Rechtsgeschäfts ab.


Deshalb stehen wir Ihnen für konkrete Anfragen gerne zur Verfügung.

 
 
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