NOTARIN
Daniela Nowak
 

IMMOBILIEN


Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie die wichtigste finanzielle Entscheidung in ihrem Leben. Um so wichtiger ist es, dass alle Vorgänge und Ent­schei­dungen nicht nur gut durch­dacht, sondern auch dokumentiert sind. Damit Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Vorgang sach­gemäß beraten werden und Risiken vermieden werden können, sorgen wir für eine rechtlich aus­gewogene Gestaltung und beglaubigen die Vollständigkeit der für den Vollzug erforderlichen Unterlagen.


Dazu gehört auch die Überwachung der Eigentums­umschreibung im Grund­buch auf den Käufer. Wir be­sprechen mit Käufer und Verkäufer die Ziel­vor­stellun­gen, informieren Sie über die Regelungs­möglich­keiten und erstellen darauf auf­bauend einen sach­gerechten und aus­ge­wo­genen Entwurf eines Kauf­vertrages.


 Neben den rechtssicheren Kauf­vertrag, sehen wir unsere Aufgabe vor allem in der Sicher­stellung des Leistungs­aus­tausch. Das bedeutet, dass der Käufer den Kauf­preis erst zahlen muss, wenn sein Anspruch auf lasten­freie Eigentums­um­schreibung gesichert ist, und das Eigen­tum erst auf den Käufer umgeschrieben wird, wenn der Verkäufer den Kauf­preis erhalten hat.


In notariellen Angelegen­heiten zum Immobilien­recht beurkunden und beglaubigen wir insbesondere den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbe­immobilien, Miet­haus­objekten, Haus­grund­stücken, unbebauten Grund­stücken, Eigentums­wohnungen. Wir über­nehmen die Gestaltung von Bau­träger­verträgen ebenso wie die grund­buchliche Planung und Durch­führung sowie die grund­buchliche Belastung und Löschung von Immobilien. Wenn eine Immobilie bereits zu Leb­zeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen werden soll, errichten wir den Übertragungs­vertrag und informieren zu den Vor- und Nachteilen.


 
 
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