Für viele Menschen ist der Kauf einer Immobilie die wichtigste finanzielle Entscheidung in ihrem Leben. Um so wichtiger ist es, dass alle Vorgänge und Entscheidungen nicht nur gut durchdacht, sondern auch dokumentiert sind. Damit Käufer und Verkäufer bei diesem wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und Risiken vermieden werden können, sorgen wir für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und beglaubigen die Vollständigkeit der für den Vollzug erforderlichen Unterlagen.
Dazu gehört auch die Überwachung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Wir besprechen mit Käufer und Verkäufer die Zielvorstellungen, informieren Sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellen darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Neben den rechtssicheren Kaufvertrag, sehen wir unsere Aufgabe vor allem in der Sicherstellung des Leistungsaustausch. Das bedeutet, dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn sein Anspruch auf lastenfreie Eigentumsumschreibung gesichert ist, und das Eigentum erst auf den Käufer umgeschrieben wird, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat.
In notariellen Angelegenheiten zum Immobilienrecht beurkunden und beglaubigen wir insbesondere den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Miethausobjekten, Hausgrundstücken, unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen. Wir übernehmen die Gestaltung von Bauträgerverträgen ebenso wie die grundbuchliche Planung und Durchführung sowie die grundbuchliche Belastung und Löschung von Immobilien. Wenn eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen werden soll, errichten wir den Übertragungsvertrag und informieren zu den Vor- und Nachteilen.